Trotz vielfältigen manuellen, sonographischen oder andern messtechnischen Untersuchungsmöglichkeiten hat die Röntgendiagnostik weiterhin ihren hohen Stellenwert in der Orthopädie, vor allem in der Unfallchirurgie.
Nach der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung dürfen nur erfahrene Ärzte mit entsprechender Fachkunde Röntgenaufnahmen mit einer sogenannten rechtfertigenden Indikation anfertigen.
Durch die heutigen modernen Röntgenanlagen, Filtermöglichkeiten und verbesserten Filmkassetten konnte die jeweilige Strahlenbelastung entscheidend reduziert werden. Der Informationsgewinn einer Röntgendiagnostik ist höher als die geringe Strahlenbelastung und sollte immer in diesem Verhältnis sein.
Angewendet wird die Röntgendiagnostik bei Unfällen um eine knöcherne Verletzung, Verrenkungen oder indirekt auch Bandverletzungen zu erkennen.
Auch zur Beurteilung von degenerativen Erkrankungen ( Arthrosen ), entzündlichen oder tumorösen Knochenveränderungen oder zur Beurteilung z. B. einer Wirbelsäulenverbiegung ( Skoliose ), wird die Röntgendiagnostik eingesetzt.